Partner des Netzwerks
"Wege ins Studium":
Hochschulrektorenkonferenz Bundesagentur für Arbeit Bundeselternrat Kultusminister Konferenz Deutsches Studentenwerk Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst

Freiwilliger Wehrdienst (FWD)

Ende 2010 hat die Bundesregierung beschlossen, die Wehrpflicht auszusetzen und stattdessen einen neuen Freiwilligen Wehrdienst zu schaffen. Das Prinzip der Wehrpflicht soll aber weiterhin im Grundgesetzt verankert bleiben und wieder aufleben wenn - entsprechend den Festlegungen des Grundgesetzes - der Spannungs- bzw. Verteidigungsfall festgestellt wird.

Der freiwillige Wehrdienst soll zwölf bis 23 Monate dauern und Männern und Frauen ab 18 Jahren offen stehen. Während der Probezeit in den ersten sechs Monaten kann das Dienstverhältnis von Seiten der Bundeswehr oder von Seiten des Wehrdienstleistenden jederzeit beendet werden. Der Wehrdienstleistende bekommt einen monatlichen Wehrsold, der je nach Dauer des Dienstes zwischen 777 und rund 1.150 Euro netto betragen, plus kostenlose Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Betreuung.

 

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht fällt auch der Zivildienst weg. Seit dem 1. Juli 2011 gibt es deshalb einen Bundesfreiwilligendienst (BFD), der auch Frauen und Senioren offen steht und das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr ergänzen soll. Finanziert wird der BFD vom Bund. Insgesamt sollen jährlich 35.000 Stellen angeboten werden.

Der Bundesfreiwilligendienst ist durchschnittlich für ein Jahr vorgesehen, möglich sind aber auch sechs bis maximal 24 Monate. Die Aufgaben sind teilweise identisch mit dem früheren Zivildienst. Das heißt, die Freiwilligen können nicht nur in Kinderheimen und Krankenhäusern mitarbeiten und ältere und behinderte Menschen betreuen, sondern sich auch im sozialen und ökologischen Bereich, im Sport, der Integration und Kultur engagieren. Bewerbungen richtet man direkt an die Stellenanbieter, also beispielsweise an Sozialverbände oder Krankenhäuser.

Die Freiwilligen werden pädagogisch betreut und nehmen bei einem zwölfmonatigen Dienst mindestens 25 Tage lang an einem Seminar teil. Außerdem erhalten sie ein monatliches Taschengeld sowie Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Die Höhe des Taschengeldes kann von Träger zu Träger variieren und hängt auch von der Tätigkeit ab. Anders als bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr besteht während des BFD kein Anspruch auf Kindergeld.

 

Bitte beachten Sie: Für den Freiwilligen Wehrdienst und den Bundesfreiwilligendienst gelten voraussichtlich die gleichen Regelungen für die bevorzugte Zulassung zum Studium wie bei den anderen Freiwilligendiensten. Nähere Infos finden Sie beispielsweise im Merkblatt „Informationen für Dienstpflichtige mit Studienabsichten" des Bundesamtes für Zivildienst oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung, zu erreichen unter www.hochschulstart.de

 

(Foto: Weishart)

Links

Downloads