Um an einer deutschen Hochschule zu studieren, muss man nicht unbedingt das Abitur oder die Fachhochschulreife mitbringen. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern auch für Praktiker mit Berufserfahrung die Möglichkeit, zum Studium zugelassen zu werden. Studieren ohne Abitur ist also möglich, jedoch kein leicht zu erreichendes Ziel. Es müssen viele Bedingungen erfüllt werden, weshlab es wichtig ist, sich umfassend zu informieren.
Berufliche Vorbildung ist für ein Studium ohne Abitur unerlässlich. Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt als berufliche Qualifikation. Außerdem wird einschlägige, oft mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Die exakten Zulassungsvoraussetzungen variieren in den einzelnen Bundesländern und an den verschiedenen Hochschulen. Meistens kann man sich nur für Studiengänge aus dem Bereich bewerben, in dem man berufliche Erfahrung vorweisen kann. Einzelheiten zu den länderspezifischen Regelungen zeigt eine Übersicht der Kultusministerkonferenz (siehe auch Downloads).
Beim Thema "Studieren ohne Abitur" ist jedoch gerade Einiges im Umbruch: So bemüht sich die Hochschulrektorenkonferenz darum, in Abstimmung mit den Ländern die bestehenden Regelungen zu vereinheitlichen (siehe "Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte"). So sollen beispielsweise Absolventen einer beruflichen Erstausbildung Zugang zum Studiengang ihrer Wahl erhalten, also auch zu fachfremden Studiengängen. Voraussetzung ist, dass das Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt und der Bewerber das Zugangsverfahren der Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat. Auch für den Einstieg in zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es konkrete Ideen: Die Abschlussnoten von Aus- und Weiterbildungen sollen analog zu Abiturnoten verwendet werden. Zusätzlich kann die Hochschule berufliche Qualifikationen positiv berücksichtigen oder Vorabquoten für die Zulassung dieser Bewerbergruppe einrichten.
Auch von Seiten der Kultusministerkonferenz kommen Vorschläge. Laut einem Beschluss vom März 2009 sollen beispielsweise Meister im Handwerk die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten, Berufstätige nach einer mindestens zweijährigen Ausbildung und drei Jahren Berufspraxis die fachgebundene (siehe "Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung").
Seit dem Wintersemester 2008/2009 erhalten besonders begabte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung finanzielle Unterstützung, um an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zu studieren. Um die Stipendien kümmert sich die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wenn Sie nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen oder ein Studium in einer Fachrichtung antreten möchten, in der sie keine Berufserfahrung vorweisen können, dann gibt es weitere Zugangsmöglichkeiten zum Studium: Über den zweiten Bildungsweg können in Deutschland prinzipiell alle Schulabschlüsse auch nachträglich erworben werden, so auch die Allgemeine Hochschulreife. Und mit dem erfolgreichen Abschluss einer Abendschule oder eines Kollegs öffnen sich die Türen zum Hochschulstudium.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Modul "Studieren ohne Abitur" aus der Reihe "durchstarten", herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit. Der Deutsche Bildungsserver informiert Sie über Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen.
(Foto: Jardner)